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   OLG Hamm, 14.01.1983 - 20 U 214/82   

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https://dejure.org/1983,8328
OLG Hamm, 14.01.1983 - 20 U 214/82 (https://dejure.org/1983,8328)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.01.1983 - 20 U 214/82 (https://dejure.org/1983,8328)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Januar 1983 - 20 U 214/82 (https://dejure.org/1983,8328)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MB/KT § 4; MB/KT § 11; TB/KT § 4; TB/KT § 11; BGB § 616

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1983, 1147
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Brandenburg, 27.07.2004 - 11 U 11/04

    Rückforderung von gezahltem Krankentagegeld wegen unzutreffender

    Zwar mag dann im Einzelfall eine Überversicherung entstehen, indes ist im Hinblick auf die Regelung des § 4 Nr. 4 MBKT, der eine Herabsetzung des Krankentagegeldanspruches nur für die Zukunft vorsieht, das tatsächliche Einkommen des Versicherungsnehmers vor dem Versicherungsfall für die Höhe der Leistungspflicht des Versicherers gemeinhin ohne Belang (OLG Karlsruhe VersR 1990, 1350; OLG Köln r+s 1989, 410 und bereits OLG Hamm VersR 1983, 1147).
  • OLG Hamm, 03.11.1999 - 20 U 102/99

    Anspruch des Versicherers auf Anpassung des Krankentagegeldes; maßgeblicher

    Für die Bestimmung des § 4 Nr. 4 MB/KT ist es indessen ohne Bedeutung, welches weitere Einkommen in Form von Krankengeld und Krankentagegeldern der Versicherungsnehmer erzielt (Senat VersR 83, 1147); erforderlich und ausreichend für eine Anpassung nach dieser Bestimmung ist bereits nach deren Wortlaut allein, daß das Nettoeinkommen des Versicherungsnehmers unter das dem Vertrag zugrundegelegten Nettoeinkommen gesunken ist.
  • OLG Hamm, 25.03.1994 - 20 U 263/93

    Krankentagegeldversicherung; Summenversicherung; Verletztengeld

    Bei der Krankentagegeldversicherung handelt es sich um eine Summenversicherung und nicht um eine gemischte Summen- und Schadenversicherung; eine Anrechnung anderweit gewährter Krankentagegelder auf das vom Versicherer geschuldete Krankentagegeld findet nicht statt (gleicher Ansicht OLG Frankfurt VersR 1989, 1290, 1291; OLG Köln r+s 1990, 213, 214, OLG Karlsruhe r+s 1990, 212, 213; Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 2 Auflage 1993, § 4 MB/KT Rdnr. 9; dagegen Wriede r+s 1991, 65 f. und Landgericht Aachen r+s 1993, 32 f.; vgl. auch Senat ZfS 1988, 309; soweit der Beklagte auf das Urteil des Senats Versicherungsrecht 1983, 1147, 1148 verweist, wird dort - anders als hier - auf eine Tarifbestimmung abgestellt, die im vorliegenden Versicherungsfall fehlt).
  • BGH, 25.04.1990 - IV ZR 235/89

    Versicherungsfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung

    Sämtliche Voraussetzungen der Versicherungsfähigkeit nach der Definition in Nr. 2 der Tarifbedingungen (Aufnahmefähigkeit, Ausübung des Arztberufes, Einkommensteuerpflichtigkeit, Selbständigkeit) lagen unstreitig vor (vgl. weiter OLG Hamm VersR 1983, 1147; Bach/Moser, § 2 Rdn. 4 und Wilmes/Müller-Frank, VersR 1990, 345, 351).
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